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Sozialer Wohnungsbau in Riedstadt

Antrag der SPD-Fraktion zur Schaffung von zusätzlichem, bezahlbaren Wohnraum

Die GLR beantragt, den Antrag der SPD wie folgt abzuändern:

Die StVV stellt fest, dass in Riedstadt derzeit nicht in ausreichendem Umfang bezahlbarer Wohnraum zur Verfügung steht. Der Magistrat wird daher aufgefordert, ein Konzept zu erstellen, wie in Riedstadt in ausreichendem Umfang bezahlbarer Wohnraum geschaffen werden kann.

Das Konzept soll insbesondere beinhalten:

  • eine Ermittlung des Wohnraumbedarfs, differenziert nach Wohnungsgrößen und Preissegment sowie evtl. Spezialanforderungen (Barrierefrei, Seniorengerecht, etc.);
  • eine Aussage zum benötigten Umfang städtischer Belegungsrechte, differenziert nach dem Zeitpunkt der Erforderlichkeit;
  • eine Ermittlung möglicher Standorte einschließlich der relevanten Angaben zur Beschaffenheit der jeweiligen Standorte (insbesondere: Eigentumsverhältnisse; Grundstücksgröße; ggf. Kosten des Grunderwerbs; Anzahl und Größe der möglichen Wohneinheiten, Bebaubarkeit, Erschließungssituation, möglicher Realisierungszeitpunkt; evtl. noch erforderliche Schritte zur Schaffung von Baureife)
  • Wirtschaftlichkeitsuntersuchung verschiedener Realisierungsmodelle (z.B.: Bauen in Eigenregie, Investorenmodelle, Gründung einer städtischen Wohungsbaugesellschaft, Schaffung von Wohnraum mit der Wohnungsbaugesellschaft des Landkreises, etc.). Im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung sind die Möglichkeiten, in den jeweiligen Realisierungsvarianten staatliche Förderungen (Investitions- und Wohnungsbauprogramme, Förderprogramme der KfW, etc.) zu nutzen, zu berücksichtigen.

Begründung:

Die GLR unterstützt das Ziel des SPD-Antrags, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, ausdrücklich. Der SPD Antrag beinhaltet jedoch zum einen bereits den Auftrag an den Magistrat, Wohnraum zu schaffen, ohne jedoch Aussagen zu wichtige Rahmenbedingungen wie z.B. die erforderliche Anzahl oder die Größe der Wohneinheiten zu treffen.

Aus unserer Sicht fehlen derzeit relevante Informationen, um den genauen Bedarf nach Art und Umfang sowie in zeitlicher Hinsicht abzuschätzen. Daher sollte aus unserer Sicht zunächst ein detailliertes Konzept erstellt werden, wie viel und welcher Wohnraum (Größe der Wohneinheiten und Spezialanforderungen wie Barrierefreiheit, Senioreneignung, etc.) benötigt wird und welche Flächen für eine Realisierung in Frage kommen. Auch Fragen der Wirtschaftlichkeit verschiedener Realisierungsmodelle sollten geprüft werden.

Ggf. könnte es auch sinnvoll sein, sich mit den entsprechenden Fachausschüssen interessante Konzepte in anderen Kommunen anzuschauen.

Ziel des Antrags ist ein Konzept, dass die spezifischen Verhältnisse in Riedstadt berücksichtigt und in dem ein „Riedstädter Modell des Sozialen Wohnungsbaus“ skizziert wird.

Tags: Stadtentwicklungsoziale GerechtigkeitLebensqualität
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