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Schließung innerörtlicher Baulücken

Änderung des gemeinsamen Antrags der SPD- und GLR-Fraktion zur Stadtverordnetenversammlung am 27. Juni 2019 – hier:

Schließung innerörtlicher Baulücken

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert, in nicht öffentlicher Sitzung dem Umwelt-, Bau- und Verkehrsausschuss Einblick in den aktuellen Stand des bestehenden Baulückenkatasters der Stadt Riedstadt zu geben. Des Weiteren soll in dieser Sitzung über den Stand der Gespräche der Stadtverwaltung mit den Eigentümern der Grundstücke im Hinblick auf deren Planungen oder Bereitschaft zur Bebauung berichtet werden.

Begründung:
In jedem Stadtteil Riedstadts gibt es sofort bebaubare Baulücken. Die Eigentümer haben aber oft kein Interesse an der Stadtentwicklung und lassen die mit Steuermitteln geschaffenen Baumöglichkeiten teilweise schon seit Jahrzehnten ungenutzt. Daher muss die Stadt auf alternativen Flächen bauen, was viel teurer und ökologisch falsch ist. Eine etwaige Spekulation auf den Wertzuwachs von Boden sollte verhindert werden. Eigentum gilt es nicht nur zu schützen, es verpflichtet auch laut Grundgesetz Art.14 (2).

Vor einer Entscheidung über etwaige formale Akte mit dem Ziel, die Eigentümer zum Beispiel nach § 176 des Baugesetzbuches zur Bebauung aufzufordern, soll Klarheit über Größenordnung der Thematik, und den aktuellen Stand des Dialogs zwischen Eigentümern und der Stadtverwaltung geschaffen werden.

Tags: StadtentwicklungKlimaschutzUmweltschutz
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