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Kinderbetreuung

Vorbemerkung:

Die Stadt Riedstadt und ihre politischen Gremien haben sich zum Ziel gesetzt, allen Kindern berufstätiger Mütter und Väter eine bedarfsgerechte Betreuung und Erziehung vom 1. bis zum 10. Lebensjahr anzubieten und somit dem Anspruch an eine familienfreundliche Kommune gerecht zu werden. Zugleich haben Kinder vom ersten Lebensjahr bis zum Wechsel in die Schule ab dem Jahr 2013 einen Rechtsanspruch auf einen Krippen- bzw. Kita-Platz. Daraus folgt ein erhöhter Personalbedarf in diesem Bereich.

Gleichzeitig kommen viele Studien und Prognosen zu dem Ergebnis, das es in den nächsten Jahren einen erheblichen Mangel an qualifizierten Erzieherinnen und Erziehern geben wird (Fachkräftemangel). Viele Städte und Gemeinden haben daher Konzepte entwickelt, um auf den drohenden Fachkräftemangel zu reagieren. Neben vielen weiteren Maßnahmen haben sich einige Städte und Gemeinden entschieden, Erzieherinnen und Erzieher besser zu bezahlen.

Vor diesem Hintergrund stellt die GLR-Fraktion dem Magistrat folgende Fragen:

  1. Wie viele zusätzliche Erzieher und Erzieherinnen werden voraussichtlich benötigt, um den Rechtsanspruch auf einen Kita- bzw. Kindergartenplatz umzusetzen und wie hoch sind die damit verbundenen Personalkosten (derzeitige Eingruppierung vorausgesetzt)?

  2. Wie schätzt der Magistrat die Arbeitsmarktentwicklung für Erzieherinnen und Erzieher in den nächsten Jahren ein (Bitte mit einer kurzen Angabe der zugrunde gelegten Prognosen und Berechnungsmodelle)?

  3. Plant der Magistrat Maßnahmen, die berufliche Situation und/oder die Arbeitsbedingungen der Erzieherinnen und Erziehers attraktiver zu gestalten, um damit die Wettbewerbsfähigkeit Riedstadts auf dem Arbeitsmarkt zu erhöhen (wenn ja welche Maßnahmen / voraussichtliche Kosten der Maßnahmen).

  4. Ist seitens des Magistrats auch die Anhebung der Eingruppierung von der Entgeltgruppe S 6 in die Entgeltgruppe S 8 diskutiert worden (Wenn ja bitte Angabe des Diskussionsergebnisses und der wesentlichen Entscheidungsgründe)?

  5. Welcher finanzielle Mehrbedarf würde aus der Anhebung der Eingruppierung von E 6 nach E 8 entstehen (Bitte Darstellung der Mehrkosten getrennt nach dem derzeitigen Personalbestand sowie für den in Ziffer 1 skizzierten zusätzlichen Personalbedarf)?


Tags: KinderbetreuungLebensqualität
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Antworten des Magistrates: Kinderbetreuung

  1. Es werden voraussichtlich eine Hortgruppe (Reduzierung Gruppenstärke durch Mindestverordnung, + 1,2 Stellen), zwei Kindergartengruppen (Neubaugebiete Crumstadt und Goddelau, + 3,6 Stellen) und vier Krippengruppen (35% der Kinder unter 3 Jahren, + 12 Stellen) zusätzlich benötigt. Dafür müssen insgesamt 16,8 Erzieherinnenstellen geschaffen und besetzt werden. Nach der Personalkostentabelle 2010/2011 der KGSt liegt der Jahreswert in der Entgeltgruppe S 6 bei 44.500 €. Es entstehen zusätzliche Personalkosten in Höhe von 747.600 € pro Jahr.
  2. Das Deutsche Jugendinstitut geht bei einer Betreuungsquote von 37 % von Kinder unter 3 Jahren in Hessen von einem Fehlbedarf von etwa 3.500 Erzieherinnen aus (FAZ 19.August 2011, Quelle Wiff, DJI 2011). Im März 2010 waren cirka 35.000 Erzieherinnen in Hessen beschäftigt (Quelle Statistisches Landesamt Hessen).
    Im Ballungsraum Rhein-Main ist die Situation besonders dramatisch einzuschätzen. Hier ist der Bedarf an Kinderbetreuung (Plätze und Betreuungszeiträume) höher als im
    Landesdurchschnitt. Entsprechend sind mehr Stellen zu besetzen. Allein bei der Stadt Frankfurt sind zurzeit 100 Stellen unbesetzt (FAZ).
  3. Der Magistrat hat bereits im November 2009 und Februar 2010 folgende Maßnahmen beschlossen:
    • Bei der Neueinstellung von Fachkräften werden die beruflichen Vorzeiten(Erfahrungsstufe beim vorherigen Arbeitgeber) übernommen.
    • Kinder von festangestellten Fachkräften mit Wohnsitz außerhalb Riedstadts können in städtischen Einrichtungen betreut werden, wenn dadurch keinem Riedstädter Kind der Platz vorenthalten wird.
    • Die Zahl der Jahrespraktikumsplätze wird ab August 2010 von drei auf sechs erhöht. Die zusätzlichen Praktikantinnen werden nicht auf den Personalschlüssel der Einrichtungen angerechnet.
    • Vertretungskräfte werden entsprechend der bei der Stadt Riedstadt geleisteten Zeiten in Erfahrungsstufen eingeordnet. Bei der Unterbrechung der Vertretungstätigkeit von länger als 30 Tagen bleibt die Erfahrungsstufe erhalten.
    • Wenn bei Krankheitsfällen festangestellte Fachkräfte mit Überstunden Vertretungsdienste übernehmen, um die Mindestbesetzung aufrecht zu erhalten, werden zusätzlich notwendige Betreuungsstunden für die eigenen Kinder in städtischen Einrichtungen nicht als Zukauf berechnet. Während der zweijährigen Schulphase im Rahmen der Ausbildung zur Erzieherin können Schüler/innen mit der Stadt Riedstadt eine Ausbildungspatenschaft abschließen. Im Rahmen der Patenschaft werden die vorgeschriebenen Praktika (ca. 10 Wochen) in städtischen Einrichtungen mit einer Pauschale von 325 € pro angefangenem Monat vergütet. Außerdem berät die Fachgruppe Kinder, Jugend und Soziales in Ausbildungsfragen und stellt weitere Kontakte zur Praxis her.
    Darüber hinaus sind zurzeit keine weiteren Maßnahmen vom Magistrat geplant.
  4. Die Anhebung der Eingruppierung wurde am 30.08.2011 im Magistrat diskutiert und abgelehnt.
  5. Nach der Personalkostentabelle 2010/2011 der KGSt liegt der Jahreswert in der Entgeltgruppe S 6 bei 44.500 € und in der S 8 bei 45.200 €. Derzeit sind bei der Stadt Riedstadt 64,8 Stellen von Erzieherinnen in der S 6 im Stellenplan ausgewiesen. Durch die Höhergruppierung in die EG S 8 würden demnach etwa 45.000 €/Jahr Mehrkosten entstehen. Durch den Mehrbedarf in Punkt 1 kämen weitere 12.000 €/Jahr hinzu.