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Feldwege in der Gemarkung Riedstadt

Antrag zur 17. Stadtverordnetenversammlung am 26.04.2018 betreffend die Feldwege in der Gemarkung Riedstadt

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert die notwendigen Maßnahmen einzuleiten, dass die Landwirte, die Flächen in der Stadt Riedstadt bewirtschaften, die Feldwegesatzung einhalten. Verstöße gegen diese Satzung sind konsequent zu ahnden.

Begründung:
Für die Feldwege der Stadt Riedstadt gibt es seit sehr vielen Jahren eine Satzung, die nach Auffassung der GLR sehr häufig nicht beachtet wird.
Eine Satzung ebenso wie ein Gesetz kann nur so gut sein, wie es auch kontrolliert und mögliche Verstöße dagegen auch konsequent geahndet werden.
In der Anlage beigefügte Bilder zeigen eindrücklich die Verstöße als gängige Praxis, die es zu unterbinden
gilt. Die Bilder sind uns von einem Bürger zur Verfügung gestellt worden.

Tags: UmweltschutzBiodiversität
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