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Erstattung der Kita-Gebühren

Abweichend von § 14 Absatz 5 der „Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten der Stadt Riedstadt“ beschließt die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Riedstadt, dass den Eltern für die Zeit des am 11. Mai 2015 begonnenen Streiks die von ihnen tatsächlich entrichtete Betreuungsgebühr zu 50% und das Verpflegungsentgelt vollständig zurückerstattet wird. Die Rückerstattung erfolgt anteilig für jeden Streiktag in einer Summe nach Ende der Streikmaßnahme. Dieser Beschluss gilt nicht für Zeiträume, in denen Kinder den angebotenen Notdienst in Anspruch genommen haben.

Tags: KinderbetreuungLebensqualität
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